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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,37388
OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12.OVG (https://dejure.org/2013,37388)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 A 11169/12.OVG (https://dejure.org/2013,37388)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 A 11169/12.OVG (https://dejure.org/2013,37388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 BPflV, § 24 Abs 3 BhV, § 25 BhV, § 26 Abs 2 Nr 1 BhV, § 26 Abs 3 Nr 1 BhV
    Beihilfefähigkeit gesondert in Rechnung gestellter ärztlicher Leistungen bei stationärer Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Gesondert in Rechnung gestellten ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung in einer Privatklinik

  • esovgrp.de

    BPflVO § 22,BVO § 24,BVO § 24 Abs 3,BVO § 25,BVO § 26,BVO § 26 Abs 2,BVO § 26 Abs 2 Nr 1,BVO § 26 Abs 3,BVO § 26 Abs 3 Nr 1,GOÄ § ... 6a,KHEntgG § 2,KHEntgG § 2 Abs 2,KHEntgG § 17,KHEntgG § 18,KHG § 1,SGB V § 121
    Beamtenrecht, Beamter, Beihilfe, Beihilfeanspruch, Beihilferecht, Belegabteilung, Belegarzt, belegärztliche Leistung, Belehrungspflicht, DRG-Pauschale, Erste Hilfe, Fallpauschale, funktionale Wahlleistung, Hauptabteilung, Krankenhaus, Krankenhausleistung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO § 26 Abs. 3 Nr. 1
    Beihilfefähigkeit von Gesondert in Rechnung gestellten ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung in einer Privatklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 2287/12

    Beihilfe für Leistungen privater Krankenhäuser

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12
    Auch auf die formalen Anforderungen, die für wahlärztliche Leistungen in § 17 KHEntgG normiert sind und auf dieser Grundlage durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelt wurden, kommt es dabei nicht an (vgl. auch VGH BW, Urteil vom 23. April 2013 - 2 S 2287/12 -, juris, Rn. 67 ff.).

    Dieser Wahlleistungsbegriff in § 22 BPflV und § 17 KHEntgG beruht auf den Strukturprinzipen des öffentlich geförderten Krankenhauswesens (vgl. auch VGH BW, Urteil vom 23. April 2013 - 2 S 2287/12 -, juris, Rn. 50 f.).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12
    Dem ist genügt, wenn er (weiterhin) für die allgemeinen Krankenhausleistungen Beihilfe gewährt, d.h. sich auf das Maß des medizinisch Gebotenen beschränkt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [235]).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12
    Dabei kann offen bleiben, wie weit die unter besonderen Umständen bestehende Belehrungspflicht des Dienstherrn (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 2 C 10/96 - BVerwGE 104, 55 [58]) reicht und ob der Beklagte - auch und gerade unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes mit Blick auf die neu in Kraft getretenen Regelungen - gehalten gewesen sein könnte, den von dem Kläger am 2. September 2011 eingereichten und mit Schreiben vom 9. September 2011 erstmals bearbeiteten Antrag noch zügiger zu bearbeiten.
  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12
    Eine Notfallbehandlung scheidet danach jedenfalls dann als Grund für die Erstattung von ansonsten nicht beihilfefähigen Kosten für die Behandlung in einer Privatklinik aus, wenn in einem zugelassenen Krankenhaus eine zweckmäßige, ausreichende Behandlung möglich gewesen wäre, die "so zeitnah, wie dies medizinisch geboten ist", zugänglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2011 - 2 C 14/10 - BVerwGE 141, 68 [75]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 2 A 11169/12
    Zum einen ist der Gesetzgeber angesichts der Subventionierung des Krankenhauswesens und des damit verbundenen Ziels, eine flächendeckend bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, nicht gehalten, mit dem System der Beihilfe indirekt auch die Investitionen in private Krankenhäuser zu fördern (vgl. VGH BW, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 2 S 874/12-, juris, Rn. 50 ff.).
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